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Lieferung von Gefahrstofflagersystemen

 

1. Lieferinformationen

(1) Die konkreten Lieferdetails werden im jeweiligen Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt.

(2) Die Auslieferung erfolgt durch unsere Logistikpartner an allen Werktagen (Montag bis Freitag).

Sofern die bestellte Ware lagernd ist, erfolgt die Zustellung in der Regel innerhalb von 1–5 Werktagen, spätestens jedoch innerhalb von 1–7 Werktagen.

(3) Bei sperrigen Produkten – insbesondere IBC-Containern – erfolgt vor der Lieferung eine gesonderte Abstimmung durch unseren Kundenservice über die angegebenen Kontaktdaten.

 

1.1 Besondere Zustellbedingungen

(1) Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante bzw. zum vereinbarten Übergabepunkt.

Ein Transport innerhalb von Gebäuden ist grundsätzlich nicht geschuldet.

(2) Unsere Logistikpartner sind aus Gründen der Arbeitssicherheit und Haftung nicht verpflichtet, Gebäude zu betreten oder Waren in Innenbereiche zu verbringen.

(3) Die Ware wird in verpacktem Zustand übergeben.

Ein Auspacken, Aufbau oder die Entsorgung von Verpackungsmaterial ist nicht Bestandteil der Lieferung.

 

1.2 Sicherheits- und Übergaberegeln

(1) Zur sicheren Übergabe kann eine Identitätsprüfung des Empfängers erforderlich sein (z. B. mittels Ausweis).

(2) Der Empfänger ist verpflichtet, bei der Übergabe mitzuwirken und die notwendigen Daten bereitzustellen.

(3) Die Dokumentation der Übergabe kann durch den Zusteller erfolgen (inkl. Name und Identifikationsdaten des Empfängers).
 

2. Lieferbedingungen und Transportkosten

(1) Die Lieferung erfolgt durch beauftragte Logistikpartner zu branchenüblichen Bedingungen.

(2) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Die Versandkosten können je nach Produkt, Größe, Gewicht und Lieferort variieren.

Abweichende Transportkosten werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.

(4) Für individuelle Transportanfragen steht Ihnen unser Team zur Verfügung:

+43 676 963 7928

 

2.1 Einschränkungen bei der Zustellung

(1) Der Lieferant bzw. der beauftragte Logistikpartner ist berechtigt, die Zustellung zu verweigern oder anzupassen, sofern die Durchführung mit unverhältnismäßigem Aufwand, Sicherheitsrisiken oder rechtlichen Einschränkungen verbunden ist.

(2) Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

Entfernung zwischen Entladeort und nächstmöglichem Haltepunkt des Fahrzeugs über 30 Meter

Unzureichende Zufahrts- oder Transportbedingungen (z. B. schlechte Wegverhältnisse)

Sicherheitsrisiken für Personen oder Sachwerte

Ungeeignete Treppenanlagen (z. B. fehlendes Geländer, rutschige Oberfläche, nicht normgerechte Maße)

Räumliche Einschränkungen (z. B. zu enge Zugänge, fehlende Bewegungsmöglichkeiten für die Ware)

Unmöglichkeit der Einbringung aufgrund von Türbreiten oder baulichen Gegebenheiten

(3) In solchen Fällen gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfüllt, wenn die Ware am nächstmöglichen, zumutbaren Übergabepunkt bereitgestellt wurde.

(4) Etwaige Mehrkosten oder Zusatzaufwände aufgrund ungeeigneter Anlieferbedingungen trägt der Kunde.
 

3. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht gemäß § 429 ABGB mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Verlassen des Lieferortes auf den Kunden über.

(2) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
 

4. Ergänzende Hinweise

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anlieferadresse für den Transport geeignet ist und die Annahme der Ware gewährleistet werden kann.

(2) Für spezielle Anforderungen (z. B. Kranentladung, Spezialtransport) ist vorab eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

(3) Weitere Details sind den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu entnehmen.

 

 

WOIMS e.U. – Marke: SENSOR TECHNIK

Kontakt: +43 676 963 7928

Nur gültig in Österreich bis auf Widerruf: 02.2025